Das aktuellste Schutzkonzept gemäss Vorgaben von Bund und Kanton ab 1. März 2021 erlaubt den Trainingsbetrieb für Jugendliche mit Jahrgang 2001 und jünger wieder.
Das aktuellste Schutzkonzept gemäss Vorgaben von Bund und Kanton ab 1. März 2021 erlaubt den Trainingsbetrieb für Jugendliche mit Jahrgang 2001 und jünger wieder.